
Besser
prüfen und
sparen!

Rundum
sorglos!
Unser Service bedeutet für Sie:
Wir übernehmen die Gespräche mit den Behörden.
Wir übernehmen die Koordination.
Wir übernehmen die Überprüfung.
Sie erhalten einen ausführlichen Prüfbericht.
Sie wissen, welche Mängel zu beseitigen sind.
Dichtheitsprüfung
Gemäß DIN 1999-100 mit DIN EN 858
und DIN 4040-100 mit DIN EN 1825
Alle Anlagensysteme, in denen wassergefährdende Stoffe transportiert, behandelt und zwischengelagert werden, unterliegen, insbesondere in Bezug auf die Dichtheit, hohen Anforderungen. Für Abscheideanlagen wird in der DIN EN
858 und DIN EN 1825 gemeinsam mit den nationalen Restnormen, DIN 1999-100 bzw. DIN 4040-100 die Prüfung geregelt. Die strengen Anforderungen der Dichtheitsprüfung erfordern messtechnische Einrichtungen mit einer Genauigkeit
von < 1,0 mm. Das System Diplo Agil, eine eigene Entwicklung aus dem Hause Prüf Nord, ermöglicht mit einer Messgenauigkeit von 0,1 mm ein zeitoptimiertes und präzises Überprüfen des Anlagensystems. Das stufenweise Befüllen und Überprüfen des Anlagensystems gibt Aufschluss über die Lage der Undichtigkeit und grenzt somit den Bereich der zu sanierenden Flächen bzw. Punkte ein. Der Vorteil für den Kunden ist ein kostenoptimiertes Sanieren des Anlagensystems. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass erhebliche Mängel, insbesondere bei Schachtaufbauten, Übergangsfugen, Rohranbindung zu finden sind.
Generalinspektion
Gemäß DIN 1999-100 mit DIN EN 858
und DIN 4040-100 mit DIN EN 1825
Die Generalinspektion wird von Prüf Nord, gemäß Vorgaben oben genannter DIN-Normen, in vollem Umfang durchgeführt
und in einem umfangreichen Prüfbericht mit einer Bilddokumentation protokolliert. Die Erfahrung hat gezeigt,
dass in den meisten Fällen kaum Kenndaten zum Abscheide- bzw. Anlagensystem vorliegen. Weder der Anlagentyp, die Nenngrößen, Speichermengen und Füllvolumen sind dem Betreiber bekannt.
Ein wesentlicher Bestandteil unseres Prüfberichtes ist das Erfassen aller anlagenspezifischen Daten, somit stehen dem Betreiber erstmalig nach unserer Generalinspektion die anlagenrelevanten Daten zur Verfügung. Des Weiteren wird
durch ein Fließschema die tatsächliche IST-Situation von der Anfallstelle über die Rohrleitung zum Abscheider dargestellt.
Eine wasserrechtliche Genehmigung, die max. für 10 Jahre ausgesprochen wird, könnte mit dem von uns zur Verfügung
gestellten Unterlagen ergänzt und somit einfacher verlängert bzw. neu beantragt werden. In unserem erstellten Fließschema werden die Mängel deutlich dargestellt und im Prüfbericht die möglichen Sanierungsverfahren genannt.
Prüf Nord
Protokoll

Ihr Vorteil durch unseren Bericht
Einen umfangreichen Prüfbericht gemäß DIN-Vorgabe zu erhalten.
Deutliche Darstellung aller möglichen Mängel in einem Fließschema, sowie in der Bilddokumentation.
Erfassung aller anlagenspezifischen Kenndaten.
Nennung möglicher Sanierungsverfahren.
Erfüllung der wasserbehördlichen Auflage bezüglich der Generalinspektion.
Schnelle und unkomplizierte Neubeantragung bzw. Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung.
Einholung eines aussagefähigen Angebotes für eventuelle Sanierung.
Typische Mängel
oder Schäden
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ZuläufeNachträglich eingestemmte Zuläufe sind zum einen unzulässig und führen bei unsachgemäßem Einbau zum Nichtbestehen der Dichtheitsprüfung. 80% aller Schachtaufbauten der Leichtflüssigkeitsabscheideanlagen weisen Undichtigkeiten im Fugenbereich auf!
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BetonabplatzungenBetonabplatzungen am monolithischen Baukörper oder an den Ausgleichsringen, verursacht durch den unsachgemäßen Einbau, lassen sich für den Betreiber nach Ablauf der Gewährleistung nur kostenintensiv sanieren.
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Mangelhafte BeschichtungAbplatzungen der Innenbeschichtung, die Folge daraus ist unweigerlich der Betonfraß, oftmals verursacht durch den Einsatz von nicht aufeinander abgestimmer bzw. saurer Reinigungsmittel. Die Anlage wird bei Nicht-Erkennung in kurzer Zeit komplett zerstört.
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Defekte EinbauteileDurch defekte Dichtgummis der selbsttätigen Verschlusseinrichtung ist ein ordnungsgemäßes Schließen der Sicherheitseinrichtung nicht gegeben. Durch verbrauchtes bzw. beschädigtes Koaleszenzmaterial können die Ablaufgrenzwerte nicht eingehalten werden, beides sind erhebliche Mängel mit negativer Auswirkung.